Gerhardt Garten & Landschaftsbau GmbH

Vor dem Polstück 14, 35633 Lahnau

  

Grabeinebnung/Grabentfernung

Nach Ablauf der Ruhefrist eines Grabes sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Grabstätte einzuebnen und den Grabplatz in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Ihrem Auftrag entfernen und entsorgen wir sämtliche baulichen Teile, Fundamente sowie die Bepflanzung und ebnen die Grabstätte ein.

Eine vorzeitige Grabeinebnung ist nur dann zulässig, wenn bei der zuständigen Friedhofsverwaltung ein Antrag gestellt und die Einebnung genehmigt wurde. Auch diese Genehmigung holen wir für Sie ein. Die Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde ist selbstverständlich im Preis beinhaltet.

Gräber in den Friedhöfen Lahnau-Waldgirmes/Atzbach/Dorlar/Biebertal sowie viele weitere gehören zu unseren Leistungsorten.